Die Förderbereiche

Die Zuwendungen können einmalig, wiederholt oder periodisch erfolgen. Gefördert werden ausschließlich gemeinnützige Aktivitäten mit Bezug zu Schorndorf. Einmal jährlich entscheidet der Stiftungsrat über die Empfänger aus folgenden Bereichen:

1 – Gesang & Musik

Die Rudolf und Anna Bühler-Stiftung ist geprägt vom Leben und den Leidenschaften ihrer Stifter. Musikalisches und künstlerisches Schaffen war für die Bühlers der Ausgleich zu ihrem arbeitsreichen Alltag. In ihrem Ansinnen fördert die Stiftung musikalische Projekte von Kindergärten, Schulen und höheren Bildungseinrichtungen, um junge Menschen an das Musizieren und Singen heranzuführen. Ebenso werden Musikvereine und Chöre unterstützt.

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2 – Altenpflege

Die Förderung der Pflege nimmt einen herausragenden Stellenwert bei der Stiftungsarbeit ein. Ziel ist es, älteren Menschen einen angemessenen Platz in der Gesellschaft zu erhalten und ihren Alltag zu erleichtern. Senioren sollen nach einem arbeitsreichen Leben die Zeit des Ruhestandes angemessen genießen können. Die Rudolf und Anna Bühler-Stiftung unterstützt Pflege- und Heimeinrichtungen, insbesondere den Marienstift in Schorndorf. Überwiegend werden Projekte mit geriatrischem Schwerpunkt gefördert.

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3 – Mildtätige Zwecke

Unter diesen Stiftungszweck fällt die Unterstützung von Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, hilfsbedürftige Personen, insbesondere Blinde. Gefördert werden vorzugsweise Institutionen, die hilfsbedürftigen Menschen eine Erleichterung ihrer Situation ermöglichen.

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Der Förderantrag

Ihr Projekt, Verein oder ihre Initiative möchte von der Rudolf und Anna Bühler-Stiftung unterstützt werden? Wir möchten unsere Mittel so einfach und fair wie möglich vergeben.

Förderanträge können jederzeit bei uns eingereicht werden. Bitte nutzen Sie für die Antragstellung unbedingt unser Formular, das hier zum Download bereit steht – digital ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die Bühler-Stiftung senden.

Termine und Fristen

Die Stiftung vergibt einmal pro Jahr Fördermittel. Antragsschluss ist jeweils der 15. April eines Jahres. Der Stiftungsrat entscheidet im Mai über die Vergabe. Sie erhalten im Anschluss zeitnah eine schriftliche Zu- oder Absage. Das geförderte Vorhaben sollte daher frühestens Anfang Juni beginnen.

Zusendung

Den unterschriebenen Antrag auf Förderung senden Sie bitte an folgende Adresse:

Rudolf und Anna Bühler-Stiftung
Herrn Thomas Schabsky
Marktplatz 1
73614 Schorndorf